Umstieg von A1 auf A2:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

 

Die Gültigkeit des Führerscheins der  Klasse A2 wird  auf 15 Jahre befristet.

Die Fahrerlaubnis erlischt nicht; nur erneuter Antrag mit aktuellem Lichtbild
- ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung.

Die Führerscheinklasse A2 schließt die Führerscheinklasse AM und A1 ein.

Mindestalter: 18 Jahre

 

Bei Besitz der Klasse A1 seit mindestens 2 Jahren:

  • Kein Theorieunterricht vorgeschrieben
  • Keine Theorieprüfung
  • verkürzte praktische Prüfung (40 Minuten)

 

Bei Besitz der Klasse A1 weniger als 2 Jahre:

 

  Theorie - Ausbildung A1 auf A2:

     6      Unterrichte a 90 Minuten Grundstoff

             
     4      Unterrichte a 90 Minuten Klassenspezifischer Stoff  A

 

Praxis - Ausbildung A1 auf A2:

3 Std.       a 45 Minuten            Überlandfahrt

2 Std.       a 45 Minuten            Autobahnfahrt

1 Std.       a 45 Minuten            Nachtfahrt

Die Anzahl der Stadtstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab