Umstieg von A1 auf A2:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse A2 wird auf 15 Jahre befristet.
Die Fahrerlaubnis erlischt nicht; nur erneuter Antrag mit aktuellem Lichtbild
- ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung.
Die Führerscheinklasse A2 schließt die Führerscheinklasse AM und A1 ein.
Mindestalter: 18 Jahre
Bei Besitz der Klasse A1 seit mindestens 2 Jahren:
- Kein Theorieunterricht vorgeschrieben
- Keine Theorieprüfung
- verkürzte praktische Prüfung (40 Minuten)
Bei Besitz der Klasse A1 weniger als 2 Jahre:
Theorie - Ausbildung A1 auf A2:
6 Unterrichte a 90 Minuten Grundstoff
4 Unterrichte a 90 Minuten Klassenspezifischer Stoff A
Praxis - Ausbildung A1 auf A2:
3 Std. a 45 Minuten Überlandfahrt
2 Std. a 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Std. a 45 Minuten Nachtfahrt
Die Anzahl der Stadtstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab