Klasse A:

  • Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
     
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW mit symmetrische angeordeten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

 

A erteilt nach dem 19.01.2013:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres!
 

Die Gültigkeit des Führerscheins der  Klasse A wird  auf 15 Jahre befristet.

Die Fahrerlaubnis erlischt nicht; nur erneuter Antrag mit aktuellem Lichtbild
- ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung.

Die Führerscheinklasse A schließt die Führerscheinklassen AM, A1 und A2 ein. 

 

Klasse A: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren;

 

Ab 20 Jahre: Bei Vorbesitz A2 mindestens 2 Jahre- hier lediglich prakt. Prüfung

 

 

Theorie - Ausbildung Klasse A1 auf A:

                • 6 bei einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklasse (wäre hier ja der Fall)

     4      Unterrichte a 90 Minuten Klassenspezifischer Stoff A

   
 

Praxis - Ausbildung Klasse A1 auf A:

3 Std.       a 45 Minuten            Überlandfahrt

2 Std.       a 45 Minuten            Autobahnfahrt

1 Std.       a 45 Minuten            Nachtfahrt

Die Anzahl der Stadtstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab