Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

Wenn Du diesen Führerschein erwerben möchtest, muss dies gleich in ein Deinem Führerscheinantrag vermerkt sein. Ansonsten muss Dein Führerschein NEU gedruckt werden, was natürlich mit Zeitverzögerung und zusätzlichen behördlichen Kosten einher geht.

 

Wie geht das mit dem B197er?

 

Mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten mit einem Schaltwagen müssen in dieser Ausbildung gewährleistet sein. Die Fahrstunden werden in die praktische Grundausbildung integriert, somit bleibt die Fahrstundenanzahl gleich.

 

Nach einer 15-minütigen Testfahrt/Prüfung ausgeführt durch Deinen Fahrlehrer im Rahmen Deiner Fahrstunde mit einem Schaltwagen wird die Fähigkeit zum Schalten von der Fahrschule bescheinigt. Hierfür stellen wir zur Zeit noch Belege aus.

 

Auch eine zusätzliche Möglichkeit:

 

Die Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78) ist durch eine solche Bescheinigung nach einer15-

minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer möglich. Diese Bescheinigung muss dann bei der Führerscheinstelle, mit einigen Unterlagen, eingereicht werden.

 

ACHTUNG

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen keine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Schaltfahrzeug abgelegt werden. Bedeutung kurzgefasst: Der Ahängerführerschein MUSS dann mit einem Schaltwagen erfolgen.