• Quelle: ADAC
  • Seit Juni sind E-Scooter mit Straßenzulassung/Betriebserlaubnis erlaubt
  • Elektroroller unterliegen einer Versicherungspflicht
  • Helm und Führerschein sind nicht vorgeschrieben

 

E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb – wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Mit der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge gibt es nun  eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Elektroroller. Diese Verordnung gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung/Betriebserlaubnis. Das heißt, sie betrifft E-Scooter und Segways, nicht aber AirwheelsHoverboards oder E-Skateboards, denn all diese Fahrzeuge haben keine Stange. Ob das Fahren mit diesen durch eine Ausnahmeverordnung geregelt wird, ist weiter offen.


Wo dürfen Elektroroller fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Gehwege, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind für die kleinen E-Roller tabu – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen "E-Scooter frei" erlaubt. Wichtig: Das Zusatzschild "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) gilt hier nicht für die Fahrer von Elektrotretrollern. 

 

Braucht man für E-Scooter einen Führerschein und gibt es ein Mindestalter?

Der Fahrer benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller liegt bei 14 Jahren.


Ist ein Helm vorgeschrieben?

Eine Helmpflicht besteht für Elektro-Tretroller nicht – es ist aber empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen.


Gibt es eine Promillegrenze bei Elektro-Tretrollern?

Ja, für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.


Wie viele Personen dürfen auf einem E-Scooter fahren?

Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde.

 

Braucht man eine Versicherung für seinen Elektroroller?

Ja, eine Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den E-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.