FAHRSCHULE HANS SEILER

 

 informiert zur

 

 Punkteabbaureform bzw. Fahreignungsseminar ab 01.05.2014

 

 

 Z.B.  Begleiter : Für den Führerschein mit 17 dürfen nur 1 Punkt haben.

 

 

 Info zu Bewertungssystem-Maßnahmen

 

 VORMERKUNG

Bei einem Punktestand von 1 – 3 Punkten.

 Bedeutung: Noch keine Maßnahme, sanktionsloser Warnschuss.

Es erfolgt KEINE Mitteilung an den Fahrerlaubnisinhaber.

 

 

 EHRMAHNUNG

Bei einem Punktestand von 4 – 5 Punkten.

  Bedeutung: Schriftliche EHRMAHNUNG seitens der Behörde.

Fahreignungsseminar auf freiwilliger Basis.

 Bei Punktestand 1 – 5 wird - 1 Punkt, bei Teilnahme an einem FES Seminar abgezogen.

( AUFGEPASST: Es erfolgt kein! Hinweis auf das Seminar auf freiwillger Basis seitens der Behörde. Anmerkung Fahrschule Seiler.)

 

 Spätestens 2 Wochen nach Beendigung des FES - Seminars muss die Teilnahmebescheinigung der Behörde vorliegen.

 

 

 VERWARNUNG

Bei einem Punktestand von 6 – 7 Punkten.

  Bedeutung: Schriftliche VERWARNUNG.

Hinweis der Behörde auf ein freiwilliges Seminar aber: !KEIN PUNKTABZUG mehr möglich!

 

 

 

 ENTZUG

Bei einem Punktestand von 8 Punkten oder mehr.

  Bedeutung: Der Fahrerlaubnisinhaber gilt als ungeeignet zum Führen von KFZ und die Fahrerlaubnis wird entzogen.

 

 

 

 Info zuTilgungsfristen

 

 Zwei Jahre und sechs Monate

  Bei verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden oder gleichgestellten Ordnungswidrigkeitsverstößen = (1-Punkt-Verstöße)

 

Fünf Jahre

  Straftaten mit Bezug a.d. Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, sofern KEINE Entziehung oder Sperre angeordnet  worden ist, und BESONDERS verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte

  Ordnungswidrigkeitsverstößen = (2-Punkt-Verstöße)

 

Zehn Jahre

  Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, sofern in der Entscheidung über die Straftat die   Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer Sperre angeordnet worden ist. = (3-Punkt-Verstöße)

 

 

 

DIE FRÜHER GELTENDEN REGELUNGEN DER TILGUNGSHEMMUNG (EIN NEUER VERSTOß INNERHALB DER TILGUNGSFRIST HEMMT DEREN TILGUNG) ENTFALLEN

 

Umrechnung der „alten“ Punkte in neu:

 

Alt           Neu

  1 – 3     Punkte      1 Punkt   

 4 – 5     Punkte     2 Punkte

 6 – 7     Punkte     3 Punkte

 8 – 10   Punkte     4 Punkte

11 – 13  Punkte     5 Punkte

14 – 15  Punkte     6 Punkte

16 – 17  Punkte     7 Punkte

                   ------18  Punkte   8 Punkte  = Entzug

 

 

 

Das neue Fahreignungsseminar gilt ab 01.05.2014. Nach heutigem Recht können Inhaber einer Fahrerlaubnis bei freiwillger Teilnahme an einem Aufbauseminar bis zu VIER Punkte abbauen.

 

 Der Punkterabatt ist damit doppelt so groß, wie nach dem neuen Fahreignungsseminar. (NUR  !!EIN!!  PUNKT bei maximal 5  Punkten, mehr ist nicht möglich. Anmerkung Fahrschule Seiler)

 

1. Info zu Begrifflichkeitsänderung

 

 Verkehrszentralregister                   unbenannt in                       Fahreignungsregister

 

  Mehrfachtäterpunktesystem            unbenannt in                       Fahreignungsbewertung-Bewertungssytem

 

 

ONLINE – INFO zu Ihrem derzeitigen Punktestand unter: www.punktestand-flensburg.de  

 

 

 

Quelle: DVPi Blog