Vorschrift zur Krankmeldung bei Prüfungen vom TüV

(zur Erstattung der TüV-Prüfgebühr)

 

Es werden nur noch ATTESTE anerkannt

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 beachten Sie bitte, dass für den Nachweis des krankheitsbedingten Prüfungsausfalls nur noch das ärztliche Attest des Bewerbers (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Schulbescheinigungen) von uns (dem TüV) akzeptiert werden darf.

Das ärztliche Attest muss ausweisen, dass eine Fahrerlaubnisprüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

 
 

Quelle: TüV Hessen